An dieser Stelle kommt es nicht so sehr auf die speziellen Neusser Verhältnisse zur Zeit der Vereinsgründung in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts an, als vielmehr auf einen allgemeinen Überblick zu diesem Thema, wobei man sich auf die Aussagen in Fachbeiträgen stütze.

Einige Brauchtumsforscher leiten die Fürsorge für Arme, das Tragen nicht nur der eigenen Toten, die Brandbekämpfung und manche caritative sonstige Aufgabe aus dem bruderschaftlichen Charakter der Vereine ab.
Andere sehen den Ursprung des Schützenwesens nicht alleine bei den Bruderschaften, sondern zum Beispiel auch bei den Zünften, die sich vergleichbare Ziele gesteckt hatten und durchaus nicht nur für eigene Mitglieder tätig waren, sondern für das Allgemeinwohl.
Es wäre zu weitgehend, an dieser Stelle solchen Fragen im Detail nachzugehen.
Eines gilt jedoch generell, also auch für die Neusser Schützenvereinigungen: In dem Augenblick, in dem ihre Mitglieder sich zu Schützenvereinen zusammenschlossen, legten sie ihre soziale Herkunft und ihre Ideale gegenüber den Mitmenschen nicht ab. Soziales Engagement hat über alle Zeiten hinweg nie nachgelassen, ja es war insbesondere in Notzeiten das prägende Element der Schützenvereinigungen und, auf Neuss bezogen, der Schützenkorps.

Im wesentlichen kann man die sozialen Ziele der Vereine wie folgt benennen:

a) Mitgliederunterstützung aus der Vereinskasse oder durch Umlagen

b) Unterstützung von Mitgliedern durch eine, dem Verein angegliederte, zusätzliche Kasse

c) Regelmäßige Hilfen bedürftiger Nichtmitglieder

d) Einmalige Hilfen und Sammlungen für bedürftige Nichtmitglieder

Was nun den Querschnitt der Mitgliedschaften angeht, liegt es nahe, daß sowohl Begüterte als auch weniger Begüterte darunter waren, weil ansonsten wohl zumindest finanzielle Hilfen gegenüber Bedürftigen kaum möglich gewesen wären.

Überdies muß man bedenken, daß es bis zum Ende des 19. Jahrhunderts keine soziale Absicherung in der Bevölkerung, zum Beispiel durch eine Sozialgesetzgebung, gab. Arbeitsunfähigkeit oder Tod eines Handwerkers beispielsweise hätte seine Familie ohne Hilfe von außen vor große Probleme gestellt.

Nach und nach gingen manche Vereine dazu über, Unterstützungen sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder bezüglich der Voraussetzungen und der Höhe von Zahlungen zu reglementieren.
Teilweise nahm dies schon Formen von Kranken- oder Sozialversicherung an.
So darf man davon ausgehen, daß soziales und caritatives Engagement u.a. von Schützenvereinen die spätere Sozialgesetzgebung maßgeblich beeinflußt hat.

Der Marktplatz um 1900

Der Marktplatz um 1900

Wie bereits erwähnt, nahmen die Hilfen in Notzeiten ein besonderes Ausmaß an.
Dies gilt insbesondere während der Kriege 1864, 1866, 1870/71 und 1914/18.In solchen Zeiten beschlossen die Vereine des öfteren, auf Vergnügungen zu verzichten und sich voll und ganz auf Hilfsmaßnahmen gegenüber Betroffenen zu konzentrieren.

Wenn auch heute keine Notzeiten herrschen, so ist nicht zu übersehen, daß bestimmte Bevölkerungskreise gegenüber anderen erheblich im Nachteil sind.

So führt das Neusser Grenadierkorps im Jubiläumsjahr gemeinsam mit dem Heeresmusikkorps 7 ein Wohltätigkeitskonzert durch, um mit dem Erlös unter anderem benachteiligten Neusser Kindern zu helfen.

Wir erwähnen das an dieser Stelle, weil es beim Quellenstudium unterkam, daß beispielsweise Weseler und Ruhrorter Schützenvereine aus den Erlösen von Konzerten, Familien der im Feld stehenden Soldaten unterstützten, oder sie durchziehende Truppen und Verwundete aus solchen Erlösen verpflegten und versorgten.

Als ein weiteres Beispiel einer unendlich langen Liste von Hilfsmaßnahmen sei die Aktion
„Neusser Schützen helfen Pskow“ erwähnt, die unter anderem die Begründung der heute noch existierenden Suppenküche in der Neusser Partnerstadt beinhaltet.

Aus welchen Bevölkerungskreisen kamen denn nun die Mitglieder der Schützenvereine und -korps ?

Die tragende Schicht bildete anfangs das Bürgertum mit dem Adel und Wohlhabenden als Förderern.
Zunächst war die Schicht der Unternehmer, Fabrikanten etc. kaum in den Vereinen zu finden, es sei denn in den Vorständen oder als Ehrenmitglieder und Protektoren.
Hatte sich das Bürgertum nach der mittelalterlichen Definition des Bürgerrechts bis 1815 noch stark auf die Sohl- und Hausstättenbesitzer beschränkt, setzte es sich bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts vorwiegend aus den in der Steinschen Städteordnung definierten Bürgern zusammen.
Ab 1830 kamen dann auch die Söhne der Bürger und vor allem Beamte und später Angestellte hinzu. Vom Grundsatz her darf man als wesentliches Merkmal festhalten, daß die ordentlichen Vereinsmitglieder frei über sich und ihr Gut verfügen konnten. Auf dem Lande zählen die bäuerlichen Schichten dazu. Zunächst blieben Gesellen, Diener und Knechte außen vor, konnten aber als außerordentliche Mitglieder oder Festgenossen am Festgeschehen teilnehmen. Ihr vollberechtigter Zugang entwickelt sich erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Im folgenden Kapitel wird deutlich werden, daß anfangs für sogenannte Untergebene sogar ein Verbot des Besitzes von Waffen bestand. Die anfängliche Zusammensetzung der Schützenvereinsmitglieder hat sich also in den letzten 100 Jahren maßgeblich verändert. Stand und Herkunft eines Schützen ist heutzutage nicht mehr ausschlaggebend.

Gerade im Neusser Schützenwesen ist man besonders stolz darauf, daß hier der Chef neben dem Mitarbeiter dem Verein angehört und weder eine untergeordnete Stellung noch eine leitende Funktion ein Hemmnis dafür ist, in Zug oder Korps mitzumachen.